Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Volkshochschule (VHS) Bergkamen
1. Anmeldung
Sie können sich für Kurse anmelden:
- online
- schriftlich
- persönlich
Mit der Anmeldung melden Sie sich verbindlich an.
2. Bezahlung / Entgelt
Die Kurse kosten Geld.
- Der Preis steht im Kursprogramm.
- Sie müssen den Betrag rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie bei der Anmeldung ein Lastschriftverfahren hinterlegen, bucht die VHS ganz einfach den Betrag von Ihrem Konto ab.
- Sie müssen den Kurs bezahlen, auch wenn Sie nicht kommen.
3. Abmeldung
Sie können sich wieder abmelden:
- Bis zu einem bestimmten Termin (14 Tage vorher): kostenlos
- Danach: Sie müssen einen Teil oder den ganzen Preis bezahlen
Wenn Sie nicht zum Kurs kommen, bekommen Sie kein Geld zurück.
4. Absage durch die VHS
Manchmal fällt ein Kurs aus:
- Wenn sich zu wenige Personen anmelden
- Wenn die Lehrkraft/Dozent krank ist
Dann bekommen Sie ihr Geld zurück. Oder Sie können einen anderen Kurs wählen.
5.Online-Kurse
Für Online-Kurse brauchen Sie:
- Internet
- Ein Gerät (Computer, Tablet oder Handy)
6. Datenschutz
Wir speichern Ihre Daten nur für:
- Anmeldung
- Kursorganisation
Wir geben Ihre Daten nicht einfach weiter. Mehr Infos stehen in unserer Datenschutzerklärung
7. Gesundheit
Bitte achten Sie auf Ihre Gesundheit. Nehmen Sie nur teil, wenn Sie sich fit fühlen.
8. Änderungen
Manchmal ändern sich:
- Termine
- Räume
- Lehrkräfte
Das kann passieren. Wir informieren Sie telefonisch oder per E-Mail darüber.
9.Teilnahme am Kurs (Hausordnung)
Bitte verhalten Sie sich respektvoll. Stören Sie den Unterricht nicht.
Wenn jemand stark stört, kann er vom Kurs ausgeschlossen werden.
10. Haftung
Sie nehmen auf eigene Verantwortung teil. Die VHS haftet nur bei groben Fehlern. Für verlorene Sachen (z.B. Handy, Tasche) übernehmen wir keine Haftung.
11. Schluss
Es gilt deutsches Recht. Wenn ein Teil dieser Regeln ungültig ist, bleiben die anderen gültig.
Unten finden Sie die ausführlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (Stand: 24.06.2022)
I. Allgemeines
1. Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (VHS), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
2. Soweit in den Regelungen dieser AGB nur die weibliche oder nur die männliche Form verwendet wird, geschieht dies lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für weibliche, männliche und diverse Beteiligte sowie für juristische Personen.
3. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (zum Beispiel Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Internetanmeldung über die Homepage der VHS). Erklärungen der VHS genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
II. Vertragsschluss
1. Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
2. Der Anmeldende/die Anmeldende ist an seine/ihre Anmeldung drei Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Absatzes 3 entweder durch Annahmeerklärung der VHS zustande oder aber dadurch, dass die Drei-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die VHS das Vertragsangebot abgelehnt hat.
3. Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der VHS eingeht, abweichend von Absatz 2 einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von drei Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.
4. Persönliche oder telefonische Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 Abs. 3 verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.
5. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
III. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
1. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS als Veranstalterin und dem/der Anmeldenden (Vertragspartner) begründet. Der/die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer/Teilnehmerin) begründen. Dieser/diese ist der VHS namentlich zu benennen oder der/die Anmeldende nimmt eine Mehrfachanmeldung auf seinen/ihren Namen vor. Eine Änderung in der Person des Teilnehmers/der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der VHS. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
2. Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Das Mindestalter bei der Teilnahme an Veranstaltungen der VHS Bergkamen beträgt grundsätzlich 16 Jahre. Ausgenommen sind speziell angebotene Kurse für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Bei einer vorgegebenen Höchstteilnehmerzahl erfolgt die Zulassung in der Reihenfolge der verbindlichen Anmeldungen.
2. Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Das Mindestalter bei der Teilnahme an Veranstaltungen der VHS Bergkamen beträgt grundsätzlich 16 Jahre. Ausgenommen sind speziell angebotene Kurse für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Bei einer vorgegebenen Höchstteilnehmerzahl erfolgt die Zulassung in der Reihenfolge der verbindlichen Anmeldungen.
3. Die VHS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben. In einem solchen Fall ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen eines/einer Bevollmächtigten der VHS auszuweisen. Geschieht das nicht, kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.
IV. Entgelt
1. Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung gültigen Entgeltordnung. Das Regelentgelt ist in der Entgeltordnung der VHS Bergkamen einsehbar.
2. Bei Nichterreichen der kalkulierten Mindestbelegung zu Kursbeginn kann in Absprache zwischen den Teilnehmenden, Lehrenden und der Volkshochschule das Entgelt entsprechend erhöht oder bei gleichem Entgelt die Anzahl der Unterrichtsstunden reduziert werden.
3. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der/die Teilnehmende verbindlich zur Zahlung des im Programm ausgedruckten Entgeltes. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen, auch wenn er/sie nicht an der gebuchten Veranstaltung teilnimmt. Das Teilnehmerentgelt wird zu Anfang des Folgemonats vom angegebenen Konto abgebucht. Das Entgelt wird erst abgebucht wenn feststeht, dass die Veranstaltung stattfindet. Bankgebühren, die nicht durch Verschulden der Volkshochschule entstehen (zum Beispiel Rücklastschriften durch fehlerhafte Angabe einer Kontonummer) werden dem/der Teilnehmenden in Rechnung gestellt. Die persönlichen Daten unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz.
4. Für Unterrichtsnebenkosten werden kostendeckende Umlagen erhoben.
5. Auf Antrag kann das Teilnehmerentgelt bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung bei der Anmeldung um 50 % ermäßigt werden. Voraussetzung ist, dass einer der in der Entgeltordnung der VHS in der jeweils geltenden Fassung genannten Ermäßigungstatbestände (§ 3 der Entgeltordnung der VHS) erfüllt wird. Ausgenommen von der Ermäßigung sind Studienreisen, Exkursionen, Prüfungsentgelte, Besichtigungen, Einzelveranstaltungen, Unterrichtsnebenkosten, Vorträge und nicht förderfähige Kurse.
V. Organisatorische Änderungen
1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten/eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten/einer Dozentin angekündigt wurde.
2. Die VHS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
3. Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Lehrkraft), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
4. An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt. Ein Anspruch auf Nachholung der so ausgefallenen Veranstaltung besteht nicht.
VI. Rücktritt und Kündigung durch die VHS
1. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei Kursen sechs Personen. Ab dieser Personenzahl kann die VHS einen Kleingruppentarif anbieten. Bei einer vorgegebenen Höchstteilnehmerzahl erfolgt die Zulassung in der Reihenfolge der verbindlichen Anmeldungen.
2. Die VHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat (zum Beispiel Ausfall einer Lehrkraft), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner/die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere, wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmer/die Teilnehmerin ohne Wert ist
3. Die VHS kann in den folgenden Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Kursleiter/die Kursleiterin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm und Geräuschbelästigungen oder durch querulantisches Verhalten,
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber Kursleitenden, Teilnehmenden oder Beschäftigten der VHS,
- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
- beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die VHS den Teilnehmer/die Teilnehmerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.
Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
VII. Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner
1. Der Vertragspartner kann den durch die Kursanmeldung geschlossenen Veranstaltungsvertrag schriftlich unter Beachtung der in der Entgeltordnung der VHS unter § 5 („Abmeldung“) festgelegten Fristen kündigen.
2. Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Vertragspartner/die Vertragspartnerin die VHS auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Vertragspartner/die Vertragspartnerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
3. Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner/die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmer /die Teilnehmerin wertlos ist.
4. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (zum Beispiel bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
5. Macht der Vertragspartner/die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er/sie bereits erhaltende Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von 40,00 € trägt der Vertragspartner/die Vertragspartnerin die Kosten der Rücksendung.
6. Bei Rücktritt von einer Prüfung nach der abgelaufenen Anmeldefrist bis zu einer Woche vor der Prüfung ist in jedem Fall ein Entgelt in Höhe von 50,00 € fällig. Danach ist das volle Prüfungsentgelt zu entrichten.
VIII. Haftung und Schadensersatzansprüche
1. Die Teilnahme an Kursen der VHS ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle, Diebstähle, Verluste oder sonstige Schäden übernimmt die VHS keinerlei Haftung. Insbesondere Schadensersatzansprüche des Vertragspartners/der Vertragspartnerin oder des/der Teilnehmenden gegen die VHS sind ausgeschlossen.
2. Bei Personen, die bei der VHS einen allgemeinbildenden Schulabschlüsse erwerben, ist ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII anzunehmen. Die Prüfung, ob bei Eintritt eines konkreten Unfalls der gesetzliche Unfallversicherungsschutz oder die Zuständigkeit der Unfallkasse NRW gegeben ist, obliegt der Unfallkasse NRW. Ist ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nicht anzunehmen, ist die jeweilige Krankenversicherung bei einem Unfall Ansprechpartner.
IX. Hausordnung
1. In den von der Volkshochschule genutzten Schul- und öffentlichen Gebäuden gilt das gesetzlich beschlossene absolute Rauchverbot.
2. Mit Inlineskates und Rollerblades, Fahrrädern und Rollern ist das Betreten aller von der Volkshochschule genutzten Gebäude nicht erlaubt.
X. Schlussbestimmungen
1. Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen. Es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der VHS anerkannt worden ist.
2. Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß §§ 355 bis 359 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Stadt Bergkamen
Volkshochschule
Rathausplatz 1
59192 Bergkamen
Telefax: (02307) 87588
E-Mail: vhs@bergkamen.de
Hinweise zum Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten hat für die VHS Bergkamen einen hohen Stellenwert. Daher werden die Daten in der EDV-Anlage unter Beachtung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) gespeichert.
Sie können sich jederzeit nach Ihren gespeicherten Daten erkundigen, gegen die rein fachbezogene Nutzung Ihrer Daten formlos widersprechen und/oder diese auch löschen lassen.
Bei Fragen zum Datenschutz oder vermuteten Verletzungen des Datenschutzrechtes können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung Bergkamen wenden:
Stadtverwaltung Bergkamen
Datenschutz
Rathausplatz 1
59192 Bergkamen
Tel.: 02307/965-0
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bergkamen.de
Für alle anderen Rückfragen setzen Sie sich bitte mit der VHS-Leitung in Verbindung.
Manuela Sieland
Tel.: 02307/285-3011
Volkshochschulgebäude „Treffpunkt“
Lessingstr. 2
59192 Bergkamen
E-Mail: vhs@bergkamen.de


